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bau aktuell 6, November 2016, Seite 205

Schadenersatzverjährung bei mangelhafter Werkserbringung

Natascha Brandstätter

Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die Verjährung von Schadenersatzansprüchen des Werkbestellers, die aus der – unter Umständen fortdauernden – mangelhaften Erbringung eines Werks resultieren können. Untersucht wird die verjährungsrechtliche Anknüpfung des Mangelschadens sowie von Mangelfolgeschäden. Für Letztere ergeben sich durch eine jüngst vollzogene Judikaturänderung neue Argumentationsmöglichkeiten für den Werkbesteller.

1. Verjährungsrechtliche Einstufung von Mangel- bzw Mangelfolgeschäden

Wird ein geschuldetes Werk in vorwerfbarer Weise nicht dem Werkvertrag gemäß erbracht, so gibt es prinzipiell zwei Kategorien von Schadenersatzansprüchen, die der Werkbesteller geltend machen kann: einerseits Ersatzansprüche gerichtet auf Ersatz des Mangelschadens selbst, andererseits gegebenenfalls auch solche, die erst aus der mangelhaften Werkserbringung resultieren (Mangelfolgeschäden).

Diese Schadenersatzansprüche werden von der Rechtsprechung hinsichtlich ihrer Verjährung differenziert behandelt: So geht der OGH seit der Entscheidung des verstärkten Senats vom , 1 Ob 621/95, in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Schadenersatzanspruch erst zu verjähren beginnen kan...

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