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SWK 26, 10. September 2001, Seite 92

Kommunalsteuer: Bemessung

Weder Pensionsabfindungen noch Überbrückungsbeihilfen gehören zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer.- (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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