Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 26, 10. September 2001, Seite 92

Mündliche Berufungsverhandlung

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungerichtshofes genügt es nicht, wenn ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung erst in einem ergänzenden Schriftsatz gestellt wird. - (§ 284 BAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...