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SWK 26, 10. September 2001, Seite 643

Steuerliche Beurteilung von "Anlaufverlusten"

Die grundlegende Änderung des wirtschaftlichen Engagements löst einen neuen Beobachtungszeitraum aus

Sachverhalt
Der Berufungswerber (Bw.) erklärte ab seinem Pensionsantritt im August 1990 Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf Grund einer Konsulententätigkeit. Mit Schreiben vom September 1991 setzte der Steuerpflichtige das Finanzamt davon in Kenntnis, dass er seine Konsulententätigkeit mit Juli 1991 beendet habe, weshalb in Zukunft keine steuerpflichtigen Umsätze anfallen würden.

Für die Veranlagungsjahre 1992 bis 1994 und 1996 bis 1997 erklärte der Bw. negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb (gemäß der Feststellung des Finanzamtes handelte es sich um eine ehrenamtliche unentgeltliche Tätigkeit), lediglich für das Jahr 1995 wurde ein (geringfügiger) Gewinn ausgewiesen.

Den Angaben des Bw. gemäß sei vorerst kein Beratungsauftrag abgeschlossen worden, jedoch hätte er zahlreiche Geschäftsakquisitionen eingeleitet und es bestünden daher reale Chancen für Geschäftsabschlüsse. Die im September 1991 bekannt gegebene Beendigung der Konsulententätigkeit hätte sich ausschließlich auf die zu dieser Zeit bestehenden Konsulentenaufträge bezogen, jedoch nicht zum Ausdruck bringen sollen, dass er jegliche...

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