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Rechnung: Ausstellung
• Die Ausstellung einer Rechnung, welche den formalen Voraussetzungen des § 11 UStG 1994 nicht zur Gänze entspricht, erfüllt nicht den Tatbestand des § 11 Abs. 14 UStG 1994. - (§ 11 Abs. 14 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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