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EuGH: Vorsteuerausschlüsse
• Mehrwertsteuer: Wiedereinführung von Vorsteuerausschlüssen unzulässig
Urteilstenor des EuGH:
„Die Französische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 2 der 6. MwSt-RL verstoßen, indem sie den vollständigen Ausschluss des Rechts auf Abzug der Mehrwertsteuer für Dieselkraftstoff, der als Treibstoff für Kraftfahrzeuge und Maschinen verwendet wird, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen, mit Wirkung vom an wieder eingeführt hat, nachdem sie vorher ein begrenztes Recht auf einen solchen Abzug geschaffen hatte."
( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Der EuGH bestätigt im vorliegenden Urteil, dass die Mitgliedstaaten zwar gestützt auf Art. 17 Abs 6 der 6. MwSt-RL im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Richtlinie bestehende Vorsteuerausschlüsse beibehalten dürfen (z. B. für PKW), spätere Einschränkungen des Rechts auf Vorsteuerabzug aber unzulässig sind. Dieses Ergebnis gilt selbst dann, wenn bloß eine Ausweitung des Rechts auf Vorsteuerabzug zurückgenommen wird.