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EuGH: Vorsteuerausschlüsse
• Mehrwertsteuer: Einschränkung von Vorsteuerausschlüssen zulässig
Urteilstenor des EuGH:
„Die Klage wird abgewiesen."
( Kommission/Frankreich, Vertragsverletzungsverfahren)
Anmerkung: Frankreich hat nicht gegen seine Verpflichtungen aus Art. 17 Abs. 2 der 6. MwSt-RL verstoßen, wenn es für Fahrzeuge, die von dem Steuerpflichtigen für den Fahrunterricht verwendet werden, nur dann ein Recht auf Abzug der auf den Erwerb dieser Gegenstände erhobenen Mehrwertsteuer einräumt, wenn die Fahrzeuge ausschließlich für die genannte Tätigkeit verwendet werden. Wenn die Regelung eines Mitgliedstaats bestehende Ausschlusstatbestände nach dem In-Kraft-Treten der 6. MwSt-RL ändert, indem er diese Tatbestände einschränkt und dadurch dem Ziel der 6. MwSt-RL näher kommt, ist er durch die Ausnahmevorschrift des Art. 17 Abs. 6 UAbs. 2 der 6. MwSt-RL gedeckt und verstößt nicht gegen deren Art. 17 Abs. 2.