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Vorsteuerabzug: Anspruch
• Liegt eine Diskrepanz zwischen tatsächlich gelieferter Ware und in der Rechnung enthaltener Bezeichnung vor, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wobei es auf eine -behauptete -Gutgläubigkeit des Leistungsempfängers nicht ankommt. -(§ 12 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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