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SWK 34, 1. Dezember 2001, Seite 837

Vorsteuerabzug bei Werbetätigkeit von Tourismusverbänden

Klarstellung für Tourismusverbände durch das BMF

Leopold Kraßnig und Richard Schweisgut

Bis 1998 wurde die Tätigkeit von Tourismusverbänden in Erfüllung der ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben als nicht unternehmerisch beurteilt. Von dieser Beurteilung wurde 1998 insoweit abgegangen, als die Werbetätigkeit der Tourismusverbände dem unternehmerischen Bereich zugerechnet wird. Konsequenz daraus ist, dass Tourismusverbände Vorsteuern von Prospekten, Werbereisen etc. (Außenwerbung) sowie Maßnahmen der Ortsgestaltung, Veranstaltungen etc. (Innenwerbung) in Anspruch nehmen konnten.

Durch die USt-RL 2000 kam es in Rz. 273 zu einer gravierenden Änderung der seit 1998 geübten Verwaltungspraxis. Mit den USt-RL wurde die bisher erlassmäßig abgesicherte Verwaltungspraxis (Erlass vom , GZ 023/1-IV/9/98) dahin abgeändert, dass es ab 2001 für die so genannte Innenwerbung keinen Vorsteuerabzug mehr gegeben hätte. Daraus ergaben sich in der Praxis folgende Probleme:

• Abgrenzung Außenwerbung - Innenwerbung,

• Berechnung eines Prozentschlüssels zur Aufteilung von so genannten gemischten Vorsteuern.

In einem Schulterschluss der beiden Tourismusländer Kärnten und Tirol konnte jetzt eine Klarstellung und Vereinfachung durch den Bundesminister für Finanzen erreicht werden, die n...

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