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SWK 34, 1. Dezember 2001, Seite 833

?Selbst hergestellte Gebäude³ bei Spekulationseinkünften

Umfassende Gebäudesanierung nicht begünstigt

Wolfgang Nemec

In dem jüngst ergangenen Erkenntnis vom , 98/15/0071, hatte der VwGH folgenden Sachverhalt zu entscheiden: Die Beschwerdeführerin kaufte 1988 eine Liegenschaft mit einem ehemaligen Arbeiterwohnhaus bestehend aus acht kleinen Wohnungen und machte daraus durch Renovierung und Zusammenlegung vier große Wohnungen. Zwei der Wohnungen wurden 1991 bzw. 1993 mit Gewinn verkauft.

Die belangte Behörde wertete diesen Sachverhalt als Einkünfte aus Spekulationsgeschäft, da das Gebäude vor und nach der Renovierung ein Wohnhaus war und daher die Beschwerdeführerin mit den beiden verkauften Wohnungen keine neuen Wirtschaftsgüter selbst herstellte.

Die Beschwerdeführerin brachte vor, sie habe die Liegenschaft um einen Kaufpreis erworben, welcher nur auf den Grund und Boden entfalle. Das Gebäude sei desolat und unbewohnbar gewesen. Es sei wirtschaftlicher gewesen, das Gebäude abzutragen und ein neues zu errichten. Die Beschwerdeführerin habe sich dafür entschieden, die Außenmauern als einzig brauchbare Substanz des Gebäudes stehen zu lassen und das Gebäudeinnere zu erneuern. Im Zuge des Umbaus seien Gas-, Wasser- und Stromleitungen neu verlegt, das Dach repariert und die Innenmauern ...

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