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SWK 34, 1. Dezember 2001, Seite 830

In welchem Jahr sind Anfang Jänner bezahlte Dezember-Gehälter abzugsfähig?

Stellungnahme zur kuriosen Rechtsansicht des BMF in den EStR 2000

Rudolf Siart und Karl Temm

Gemäß § 19 Abs. 1 zweiter Satz EStG gelten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, als in diesem Jahr bezogen.Gemäß § 19 Abs. 2 zweiter Satz EStG gilt dies sinngemäß für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben. In den EStR 2000 findet sich nun unter Rz. 4629 die kuriose, weil in Widerspruch zur langjährig geübten Praxis stehende Rechtsansicht des BMF, dass diese Zuordnungsregel für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben nur im Rahmen der Überschusseinkünfte und nicht im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) anzuwenden sei.

Folgt man dieser Rechtsansicht, sind z. B. Gehälter für Dezember 2000, die (etwa auf Grund eines Betriebsurlaubs zwischen Weihnachten und Neujahr) erst am ausbezahlt wurden, bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner nicht im Jahr 2000, zu dem sie wirtschaftlich gehören, sondern erst im Jahr 2001 als Betriebsausgaben abzugsfähig. Von Vertretern der Finanzverwaltung wird diese mit den EStR 2000 neu geborene Rechtsansicht bereits im Rahmen von einschlägigen Fachseminaren gelehrt.

Wir teilen diese Rechtsansicht nicht....

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