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VfGH-Kostenersatz auf Euro umgestellt
(SWK) - Der bisherige als Kostenersatz zugesprochene Pauschalsatz von 22.500 S wird für die Zukunft mit 1.635 Euro festgesetz. Die Umsatzsteuer, die der Gerichtshof zuzüglich zum Pauschalsatz zuspricht, wird daher 327 Euro ausmachen [Information des VfGH auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/vfgh/neu.html (Aktuelles)].