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ÖBA 7, Juli 2018, Seite 521

Zwangsvollstreckung in Liegenschaft trotz Belastungs- und Veräußerungsverbots

§ 364c ABGB

Ein verbüchertes Belastungs- und Veräußerungsverbot steht der exekutiven Belastung und Veräußerung einer Liegenschaft nicht entgegen, wenn Eigentümer und Verbotsberechtigter die betriebene Forderung nach dem Exekutionstitel (oder nach den Exekutionstiteln) als Gesamtschuldner zu leisten haben.

Aus der Begründung:

Der Betr beantragte die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Forderung gegen beide Verpfl durch Zwangsversteigerung einer im Alleineigentum der Zweitverpfl stehenden Liegenschaft, auf der zu Gunsten der Erstverpfl ein Veräußerungs- und Belastungsverbot einverleibt ist. Er legte mit seinem Antrag zwei rk Urteile vor. Der Spruch des einen enthält eine Zahlungsverpflichtung der Erstverpfl ihm gegenüber; nach dem Spruch des anderen ist die Zweitverpfl zur Zahlung an ihn in gleicher Höhe verpflichtet. Dieser Betrag entspricht auch dem im Exekutionsantrag angeführten Begehren. Der Betr brachte vor, die beiden Verpfl hafteten „für die idente Forderung“.

Das ErstG bewilligte die Exekution gegen die Zweitverpfl und wies den Exekutionsantrag gegen die Erstverpfl (unbekämpft) ab. Das eingetragene Belastungs- und Veräußerungsverb...

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