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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite R 46

Abzugsteuerpflicht

Im Zusammenhang mit der Frage der Abzugssteuerpflicht hält der VwGH fest, dass der Begriff der Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG nicht mit jenem der Gestellung von Arbeitskräften im Sinne des § 98 EStG gleichgesetzt werden kann. ­ (§ 99 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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