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Abzugsteuerpflicht
• Im Zusammenhang mit der Frage der Abzugssteuerpflicht hält der VwGH fest, dass der Begriff der Arbeitskräfteüberlassung im Sinne des AÜG nicht mit jenem der Gestellung von Arbeitskräften im Sinne des § 98 EStG gleichgesetzt werden kann. (§ 99 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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