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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite 44

Verdeckte Gewinnausschüttung

Für die Beurteilung, ob Zuwendungen an eine Gesellschafter-Geschäftsführerin einem Fremdvergleich standhalten, kommt es allein auf die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, für die die Zuwendungen geleistet wurden, an. ­ (§ 8 KStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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