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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite 44

Rechnung: Inhalt

In einer Rechnung i. S. d. § 11 UStG 1994 muss sowohl der richtige Name als auch die richtige Adresse angegeben sein; es kann somit auch die Angabe „nur" einer falschen Adresse nicht als „kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler angesehen werden. ­ (§ 11 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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