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Wissenswertes für fachkundige Laienrichter in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Ein Streifzug durch die Regelungen des ASGG
Mit beginnt für die fachkundigen Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten eine neue einheitliche Amtszeit. Im Hinblick auf die bis dauernde fünfjährige Amtsdauer stellen sich viele Fragen. Der gegenständliche Beitrag bereitet Wissenswertes für neu gewählte und wiedergewählte fachkundige Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten auf.
1. Maßgebliche Rechtsgrundlagen
Maßgebliche Rechtsgrundlage für die fachkundigen Laienrichter an den Arbeits- und Sozialgerichten bildet das ASGG. Im II. Abschnitt des zweiten Hauptstücks des ASGG werden in § 10 bis 14 leg cit besondere Organisationsbestimmungen, im III. Abschnitt des zweiten Hauptstücks des ASGG in § 15 bis 34 leg cit nähere Bestimmungen und Ausführungen zur Stellung, Wahl (Entsendung) und zu den Pflichten der fachkundigen Laienrichter geregelt. Darüber hinaus sind weitere prozessrechtliche und gerichtsorganisatorische Regelungen (wie zB die JN, die ZPO, das GOG und die Geo) beachtlich. Aus materiell-rechtlicher Sicht sind vor allem das ABGB und das AngG von Interesse.
2. Die Rechtsstellung der fachkundigen Laienrichter
Gemäß § 16 Abs 1 Halbsatz 1 ASGG sind die fachkundigen Laienrichter in Ausübung ihres Amtes unabhängig. Unabhängig bedeutet, dass die ...