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ÖBA 7, Juli 2018, Seite 517

Geschlossene Fonds: Vorabentscheidungsersuchen zum anwendbaren Recht

Art 1, 6 Rom I-VO; Art 1, 5 EVÜ

1.

Erfassen die Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich in Art 1 Abs 2 lit e EVÜ und in Art 1 Abs 2 lit f Rom I-VO Vereinbarungen zwischen einem Treugeber und einem Treuhänder, der eine Beteiligung an einer KG für den Treugeber hält, insb wenn eine Verflechtung von Gesellschafts- und Treuhandverträgen vorliegt?

2.

Ist Art 3 Abs 1 Klausel-RL so auszulegen, dass eine nicht im Einzelnen ausgehandelte Klausel, wonach das Recht des Sitzstaats der KG auf den Treuhandvertrag anwendbar sein soll, missbräuchlich ist, wenn einziger Zweck des Treuhandvertrags die Verwaltung der Kommanditbeteiligung ist und dem Treugeber die Rechte und Pflichten eines unmittelbaren Gesellschafters zukommen?

3.

Ändert sich die Antwort nach EVÜ und/oder Rom I-VO, wenn sich der Unternehmer zur Vertragserfüllung zwar nicht in den Verbraucherstaat begeben muss, er aber verpflichtet ist, vermögenswerte Vorteile und Informationen an den Verbraucher weiterzuleiten?

4.

Ändert sich die Antwort nach EVÜ und/oder Rom I-VO, wenn zusätzlich der Zeichnungsantrag im Verbraucherstaat unterfertigt wurde, der Unternehmer Informationen über die Beteiligung im Internet zur Verfügung stellt und eine Zahlstelle im...

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