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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite 10

Diplomatische Akademie

Diplomatische Akademie (§ 24 DAK-Gesetz)

Da aufgrund der gesetzlichen Fiktion des § 24 DAK-Gesetz die diplomatische Akademie nicht als Betrieb gewerblicher Art gilt, greift der Tatbestand des § 3 Abs. 3 KommStG nicht und die diplomatische Akademie ist als Körperschaft öffentlichen Rechts von der Kommunalsteuer nicht erfasst ().

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