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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite K 9

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung (§ 19 EStG)

Bei Einkünfteermittlung durch Überschussrechnung können nur geflossene Aufwendungen i. S. d. § 19 EStG als Werbungskosten angesetzt werden. Das Bankkonto für Mieteinnahmen neben einem als Kaufpreis der Liegenschaft übernommenen Darlehenskonto bildet nur eine Gegenforderung gegen die Bank, die ohne Aufrechnungserklärung nicht aus der Verfügungsmacht des Steuerpflichtigen ausscheidet ().

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