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bau aktuell 5, September 2018, Seite 184

Rechtsfragen zur Dekadenarbeit nach der Arbeitszeitnovelle 2018

Christoph Wiesinger

Bei der Dekadenarbeit werden – vereinfachend – die Arbeitszeit von zwei Wochen und zwei Wochenenden jeweils zusammengelegt. Im Grundmodell führt dies zu 10 Tagen durchgehender Arbeit (daher der vom altgriechischen Wort für zehn – deka – abgeleitete Name) und vier Tagen durchgehender Freizeit. Im Folgenden sollen die Grenzen, die sich aus dem neuen Arbeitszeitrecht ergeben, ausgeleuchtet werden.

1. Grundlagen der Dekadenarbeit

Bei der Dekadenarbeit werden jeweils die Arbeitszeit von zwei Wochen und die wöchentliche Ruhezeit von zwei Wochen zusammengelegt, was gedanklich zu 10 Tagen durchgehender Arbeit (Dekade) und vier Tagen durchgehender Freizeit führt. Allerdings ist diese Aufteilung in genau 10 und genau vier Tage dem Gesetz nicht zu entnehmen, sodass im zweiwöchigen Durchrechnungszeitraum auch andere Modelle zulässig sind.

Die Rechtsgrundlagen der Dekadenarbeit sind § 4c AZG und § 5 Abs 5 ARG. Nach diesen Bestimmungen ist Dekadenarbeit auf Großbaustellen im öffentlichen Interesse sowie auf Baustellen der Wildbach- und Lawinenverbauung zulässig, sofern der Kollektivvertrag Dekadenarbeit ausdrücklich zulässt.

2. Grenzen der Höchstarbeitszeit bei Dekadenarbeit

2.1. Arbeitszeitgrenzen

Der Zeitraum von 10 Tag...

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