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SWK 13, 1. Mai 2001, Seite 9

Vorbereitende Werbungskosten

Vorbereitende Werbungskosten (§ 16 Abs. 1 EStG)

Ausgaben, die der Vorbereitung und Aufnahme einer Tätigkeit dienen, können Werbungskosten darstellen. Der Steuerpflichtige muss jedoch seiner Mitwirkungspflicht zur Erhebung nachkommen und die berufliche Veranlassung darstellen ().

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