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bau aktuell 5, September 2018, Seite 181

Gleitzeit in der Bauwirtschaft

Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch die Arbeitszeitnovelle 2018

Christoph Wiesinger

Bei der Gleitzeit legt der Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst fest. Aufgrund dieser Tatsache lässt der Gesetzgeber bei der Gleitzeit eine vergleichsweise lange Normalarbeitszeit zu (neuerdings 12 Stunden pro Tag). Was aber gilt, wenn der Kollektivvertrag, wie etwa jener für die Bauangestellten, Bestimmungen für eine Grenze mit 10 Stunden enthält?

1. Gesetzliche Regelung der Gleitzeit

1.1. Wesen der Gleitzeit

Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit dienen im Wesentlichen zwei unterschiedlichen Zwecken:

  • Zum einen bestehen Arbeitszeitbeschränkungen, die von ihrem Charakter her dem Arbeitnehmerschutzrecht und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Sie sind daher zwingendes Recht und die entsprechenden Regelungen stehen auf Gesetzesebene (Höchstarbeitszeit).

  • Zum anderen wird das Entgelt des Arbeitnehmers, da er bekanntlich keinen Erfolg schuldet, mit wenigen Ausnahmen an der Arbeitszeit bemessen. Eine zeitliche Mehrleistung zieht daher einen zusätzlichen Entgeltanspruch nach sich, was aber die Unterscheidung von Mehrleistungen und bloß zeitlich flexibel erbrachten Leistungen (bei gleichem Gesamtvolumen) erf...

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