Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gleitzeit in der Bauwirtschaft
Unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen durch die Arbeitszeitnovelle 2018
Bei der Gleitzeit legt der Arbeitnehmer die Lage seiner Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Rahmens selbst fest. Aufgrund dieser Tatsache lässt der Gesetzgeber bei der Gleitzeit eine vergleichsweise lange Normalarbeitszeit zu (neuerdings 12 Stunden pro Tag). Was aber gilt, wenn der Kollektivvertrag, wie etwa jener für die Bauangestellten, Bestimmungen für eine Grenze mit 10 Stunden enthält?
1. Gesetzliche Regelung der Gleitzeit
1.1. Wesen der Gleitzeit
Die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen zur Arbeitszeit dienen im Wesentlichen zwei unterschiedlichen Zwecken:
Zum einen bestehen Arbeitszeitbeschränkungen, die von ihrem Charakter her dem Arbeitnehmerschutzrecht und damit dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. Sie sind daher zwingendes Recht und die entsprechenden Regelungen stehen auf Gesetzesebene (Höchstarbeitszeit).
Zum anderen wird das Entgelt des Arbeitnehmers, da er bekanntlich keinen Erfolg schuldet, mit wenigen Ausnahmen an der Arbeitszeit bemessen. Eine zeitliche Mehrleistung zieht daher einen zusätzlichen Entgeltanspruch nach sich, was aber die Unterscheidung von Mehrleistungen und bloß zeitlich flexibel erbrachten Leistungen (bei gleichem Gesamtvolumen) erf...