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Familienbeihilfe: Anspruch
•Wie der Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich Familienbeihilfe ausgesprochen hat, hängt es einerseits von der Höhe der gesamten Unterhaltskosten für ein Kind in einem bestimmten Zeitraum und andererseits von der Höhe der im selben Zeitraum tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeträge ab, ob eine Person die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend getragen hat. – (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG), (Abweisung)
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