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EuGH: In-/ausländische Beteiligungen
•Steuerliche Ungleichbehandlung bei Befreiungen zwischen in- und ausländischen Beteiligungen verstößt gegen Niederlassungsfreiheit
Urteilstenor des EuGH:
„Art. 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) steht einer steuerrechtlichen Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsrechtsstreit fraglichen entgegen, die im Fall, dass eine Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft dem Anteilseigner einen solchen Einfluss auf die Entscheidungen der Gesellschaft verleiht, dass er deren Tätigkeiten bestimmen kann, den Angehörigen der Mitgliedstaaten, die im Hoheitsgebiet des erstgenannten Mitgliedstaats wohnen, für das in Anteile an der Gesellschaft angelegte Vermögen eine vollständige oder teilweise Befreiung von der Vermögensteuer gewährt, diese Befreiung aber von der Voraussetzung abhängig macht, dass die Beteiligung an einer Gesellschaft besteht, die ihren Sitz in dem betreffenden Mitgliedstaat hat, sodass sie für Inhaber von Anteilen an Gesellschaften mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten nicht gilt."
(, Baars, Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Gerechtshof Den Haag)
Anmerkung: Herr Baars beantragte für seine Anteile an einer irischen Gesellsc...