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Nochmals: Bilanzausweis von Eigenkapitalzinsen wirklich unklar?
Zu unzulässigem Umkehrschluss verleitender Wortlaut einer steuerlichen Sonderbestimmung
Riener-Micheler/Urtzstellen aufgrund eines Umkehrschlusses Überlegungen zum bilanziellen Ausweis von geltend gemachten Eigenkapitalzinsen in der Handelsbilanz an. Als Zwischenergebnis halten sie fest, dass bilanzierenden Unternehmern durch § 11 Abs. 1 EStG die Möglichkeit eröffnet wird, die Betriebsausgaben nach leg. cit. in der Handelsbilanz auszuweisen. Weiters erörtern sie den Ausweis – als Ansatzwahlrecht – in der Handelsbilanz. Auch nach den von Geltergeäußerten gesellschaftsrechtlichen sowie den von Janschekgeäußerten bilanzrechtlichen – als Unterfall der gesellschaftsrechtlichen – Bedenken beharren Riener-Micheler/Urtzauf dem Standpunkt der Zulässigkeit eines Ausweises in der Handelsbilanz. Nachdem der m. E. nicht zulässige Ansatz des Ausweises in der Handelsbilanz von Riener-Micheler/ Urtz wohl auch Zustimmung in der Literaturgefunden hat, ist es erforderlich, den unzutreffenden Aussagen nochmals entgegenzutreten.
Ausgangspunkt der Verwirrung in der Literatur ist die Wortfolge „– auch außerbilanzmäßig – als Betriebsausgabe" in § 11 Abs. 1 EStG. Unbestritten ist, dass jedenfalls auch ein bilanzieller Ausweis zulässig ist. Keinesfalls ist jedoch der bilanzielle Ausweis mit dem Ausweis in der Handelsbilanz, s...