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SWK 3, 20. Jänner 2001, Seite 64

Änderungen für die betriebliche Altersvorsorge

Der Wegfall der begünstigten Besteuerung von Pensionsabfindungen und die Auswirkungen auf die Praxis

Ralph Felbinger

Das Budgetbegleitgesetz 2001, das am vom Nationalrat beschlossen worden ist, und die darin beinhalteten Änderungen des EStG 1988 bringen auch eine wesentliche Änderung für die betriebliche Altersvorsorge mit sich. Seit dem sind Pensionsabfindungen nur mehr dann mit dem halben Steuersatz (§ 67 Abs. 8 lit. e EStG 1988) zu versteuern, wenn der Barwert des Pensionsanspruches den Wert gemäß § 1 Abs. 2 Z 1 Pensionskassengesetz (im Moment 125.000 S) nicht übersteigt. Die Steuerbelastung resultiert wie bisher aus der Hälfte jenes Steuersatzes, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Bezuges auf die Monate des Kalenderjahres als Lohnzahlungszeitraum ergibt. Andere Einkünfte bleiben hier ebenso außer Ansatz wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Ebenso bleiben die Steuerabsetzbeträge gemäß § 33 EStG 1988 unberücksichtigt (VwGH 89/14/0283 vom ).

Weiterhin findet sich auch die nicht unumstrittene Ansicht des BMF in den Neuerungen der Lohnsteuerrichtlinien 1999 wieder, dass diese begünstigte Besteuerung nur dann zustehen kann, wenn die Erteilung der Pensionszusage mindestens 7 Jahre zurückliegt und ein statuarischer Anspruch (verbrieftes Recht) vorliegt. Eine Ausnahme hiervon soll es nur geben, wenn im Rahmen von S...

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