Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 3, 20. Jänner 2001, Seite T 13

Familienbesteuerung für haushaltszugehörige Kinder verfassungskonform

Höchstgericht hat keine Bedenken gegen das „Familienpaket 2000"

(VfGH) – In einem kürzlich zugestellten Erkenntnis (, B 1340/00) hat der Verfassungsgerichtshof die Beschwerde eines für drei haushaltszugehörige Kinder und seine Ehefrau unterhaltspflichtigen Beschwerdeführers abgewiesen, dem die Anerkennung seiner Unterhaltslasten als außergewöhnliche Belastungen verweigert worden war. Die Beschwerde behauptet im Wesentlichen die Verfassungswidrigkeit der die Berücksichtigung von Unterhaltslasten gegenüber Kindern betreffenden Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 in der Fassung des so genannten „Familienpaketes 2000" (BGBl. I Nr. 79/1998).

In seinem Erkenntnis kam der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass die – im Gefolge von aufhebenden Gesetzesprüfungserkenntnissen aus den Jahren 1991 und 1997 – nunmehr durch das sog. „Familienpaket 2000" erfolgte Neuregelung, die eine Abgeltung der steuerlichen Mehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern gegenüber haushaltszugehörigen Kindern durch erhöhte Transferleistungen (Kinderabsetzbetrag und Familienbeihilfe) vorsieht, seinen Bedenken Rechnung trägt, die im Jahre 1997 zur Aufhebung der früheren Bestimmungen geführt haben:

Gesetzgeber ist in der Wahl des Systems der Familienbesteuerung frei

Wiederholt hat der Verfassung...

Daten werden geladen...