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SWK 1, 1. Jänner 2001, Seite R 5

EuGH: Vorsteuerabzug Bewirtungskosten

Pauschale Einschränkung des Vorsteuerabzugs für Bewirtungskosten unverhältnismäßig

Urteilstenor des EuGH:

„Die Entscheidung 89/487/EWG des Rates vom zur Ermächtigung der Französischen Republik, eine von Art. 17 Abs. 6 Unterabsatz 2 der 6. MWSt-RL abweichende Sondermaßnahme zu treffen, ist ungültig."

( und C-181/99 Ampafrance u. a., Vorabentscheidungsersuchen des französischen Tribunal administratif Nantes und Tribunal administratif Melun)

Anmerkung: Aufgrund einer Entscheidung des Rates wurde Frankreich ermächtigt, Aufwendungen für Unterbringung, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen vom Vorsteuerabzug auszuschließen, um Steuerhinterziehungen und -umgehungen zu verhindern. Der EuGH erklärte die Entscheidung für ungültig, da nationale Rechtsvorschriften, die Aufwendungen für Unterkunft, Bewirtung, Empfänge und Aufführungen vom Vorsteuerabzugsrecht ausschließen, ohne dass der Steuerpflichtige aufgrund des Nachweises, dass keine Steuerhinterziehung oder -umgehung vorliegt, das Recht zum Vorsteuerabzug erlangen könnte, beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts außer Verhältnis zum Ziel der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung stehen und die ...

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