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SWK 1, 1. Jänner 2001, Seite 4

Steuerpflichtiger Erwerb

Gehen Prozesskosten aus einem Rechtsstreit hervor, in dem es um die Durchsetzung einer Nachlassverbindlichkeit bzw. Nachlassforderung ging, sind die Kosten nach § 20 Abs. 4 Z 4 ErbStG vom steuerpflichtigen Erwerb abzugsfähig. – (§ 20 Abs. 4 Z 4 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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