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Gebühren: Bestandvertrag
•Sind in der Urkunde alle für einen Bestandvertrag notwendigen Elemente mit Ausnahme der ziffernmäßigen Höhe des Bestandzinses angeführt, so genügt dies, um die Gebührenpflicht zu begründen. – (§ 17 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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