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SWK 1, 1. Jänner 2001, Seite R 1
Bauordnung OÖ
•Beitrag zu den Kosten der Erwerbung von Grundflächen – (§ 19 Abs. 1 OÖ Bauordnung 1976), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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