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Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO - -
Zur Einführung einer Verzinsung für Einkommen-(Körperschaft-)steuernachforderungen und -gutschriften
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1. Anwendungsbereich |
2. Zinsenberechnung |
3. Anzahlungen |
4. Gutschriftszinsen |
5. Zinsenbescheid |
6. Berücksichtigung der Nachforderungszinsen
bei der Festsetzung von anderen Nebenansprüchen |
Zu den wichtigsten Änderungen der BAO durch das BudgetbegleitG 2001 gehört die Einführung einer Verzinsung für Einkommen-(Körperschaft-)steuernachforderungen und -gutschriften im § 205 BAO. Diese Bestimmung lehnt sich stark an das (deutsche) Vorbild des § 233 a AO an. Die Anspruchszinsen (Nachforderungszinsen und Gutschriftszinsen) sollen (mögliche) Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile ausgleichen, die sich aus unterschiedlichen Zeitpunkten von Abgabenfestsetzungen ergeben. „Gleichzeitig sollen im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen die Folgen der unterschiedlichen Steuererhebungsformen beseitigt werden."
Nach 311 BlgNR 21. GP, 210, soll die Verzinsung von Nachforderungen Anträge auf Herabsetzung von Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen unattraktiver machen sowie de...