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SWK 1, 1. Jänner 2001, Seite 22

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2001

(BMF) – In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Für das Jahr 2001 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze:


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Altersgruppe
0 bis 3 Jahre
2.030 S
bis 6 Jahre
2.590 S
bis 10 Jahre
3.330 S
bis 15 Jahre
3.830 S
bis 19 Jahre
4.510 S
bis 28 Jahre
5.680 S



Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in RZ 795 bis RZ 804 der Lohnsteuerrichtlinien 1999 (LStR 1999), , GZ 07 0104/3-IV/7/98, verwiesen. ( GZ 07 0104/6-IV/7/00)

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