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SWK 1, 1. Jänner 2001, Seite 6

Nochmals: Getränkesteuer und verfassungsrechtliche Bedenken

Dr. Hanspeter Panosch, Jurist bei der Stadtgemeinde Salzburg, schreibt uns:

„Mag. Dr. Thomas Keppert schreibt in SWK-Heft 31 vom auf Seite T 226 'als weitere Argumentationshilfe' Folgendes: 'Der Landesgesetzgeber ist nach den Abgrenzungen im F-VG nicht zur Erlassung einer dem freien Beschlussrecht der Gemeinden vorbehaltenen materiell-rechtlichen Bestimmung des Getränkesteuerrechts befugt. Die Rückzahlungsverbote in den Landesabgabenordnungen umfassen demzufolge diejenigen Abgaben nicht, die dem freien Beschlussrecht der Gemeinden vorbehalten sind, demnach auch nicht die Getränkesteuer. Sämtliche derartige Bescheide sind demzufolge gesetzlos ergangen und verletzen das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Unversehrtheit des Eigentums.'

Der VfGH stellt in B 1620/97-13 vom unter II.3. Folgendes fest:

'Die Einordnung der Getränkesteuer im FAG unter die Gemeindeabgaben kraft freien Beschlussrechtes hat ihre verfassungsgesetzliche Grundlage in § 7 Abs. 5 F-VG 1948. Zu dieser Vorschrift hat der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung festgehalten, dass sie die Gemeinden zur Erlassung selbständigen materiellen Steuerrechts ermächtige, die Gemeinden also befugt seien, di...

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