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?Rückzahlungssperre³ der Wiener Abgabenordnung nicht verfassungswidrig
VfGH bestätigt Getränkesteuer-Bereicherungsverbot
(VfGH) – Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) hat mit Urteil vom über ein Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichshofes u. a. entschieden, dass Art. 3 Abs. 2 der Verbrauchsteuerrichtlinie der Beibehaltung einer auf alkoholische Getränke erhobenen Steuer entgegenstehe. Zur zeitlichen Wirksamkeit seines Urteils führte der EuGH aus, dass sich niemand auf Art. 3 Abs. 2 der Verbrauchsteuerrichtlinie berufen könne, um Ansprüche betreffend Abgaben wie die strittige Steuer auf alkoholische Getränke, die vor Erlass des Urteils entrichtet wurden oder fällig geworden sind, geltend zu machen, es sei denn, er hätte vor diesem Zeitpunkt Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt.
Schon vorher hatten die meisten Bundesländer Regelungen erlassen, mit denen erreicht werden sollte, dass die Gemeinden die gemeinschaftsrechtswidrige Getränkesteuer nur zurückzuzahlen haben, wenn sie von den Steuerschuldnern (Wirte, Einzelhandel etc.) nicht auf die Verbraucher überwälzt worden war.
S. T 5Mit einem kürzlich zugestellten Erkenntnis hat der Verfassungsgerichtshof die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit dieser Regelung (für Wien) festgestellt und die Beschwerd...