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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite 8

Werbungskosten: Studienreise

Besteht eine Reise im Wesentlichen aus der Besichtigung von Orten allgemeinen touristischen und religiösen Interesses, liegen die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Studienreise (Werbungskosten) nicht vor. – (§ 16 EStG 1988), (Abweisung)

(, 0055)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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