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ÖBA 7, Juli 2018, Seite 479

Anfechtungsumfang beim zessionsbesicherten Kontokorrentkredit

Reinhard Rebernig und Peter Shamiyeh

Es entspricht der herrschenden Meinung, dass sich der Anfechtungsumfang bei der „Deckungsanfechtung“ nach § 30 Abs 1 Z 3 oder § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 IO eines zessionsbesicherten Kontokorrentkredits danach richtet, in welchem Umfang sich die Position der Bank in der anfechtungsrelevanten Zeit verbessert hat. Der Beitrag widmet sich der Umsetzung dieser einfach klingenden Formel in der Praxis, welche vor allem dann Schwierigkeiten bereitet, wenn sich das Verhältnis von Debetsaldo zu Zessionsstand laufend ändert. Es wird dabei aufgezeigt, dass nicht der Höchststand der Kreditausnützung, sondern die größte Differenz zwischen dem Debetsaldo und dem werthaltigen Zessionsstand innerhalb der kritischen Frist entscheidend ist, wobei das zu diesem Zeitpunkt bestehende Ausmaß der Unterdeckung den Anfechtungsumfang der Debetminderung begrenzt.

It is in line with the prevailing opinion that the action for annulment pursuant to sec 30 (1) 3 and 31 (1) 2 event 1 of the Austrian Insolvency Code (Insolvenzordnung) within the collateralised assignment credit is limited to the amount by which the credit bank – during the time relevant for the action for annulment – was able to improve its position. This article addresse...

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