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Nochmals: Bescheiderlassung an einen nicht (mehr) existierenden Adressaten
Zwischen Bescheidadressaten und Zustellempfängern ist zu unterscheiden
DI Michael Vertneg, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien, schreibt uns zu der in SWK-Heft 22/2001, Seite S 573 f. veröffentlichten Berufungsentscheidung der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland:
„Es ist erstaunlich zu sehen, wie häufig Finanzämter Bescheide an nicht mehr existierende Adressaten erlassen. Dabei meine ich nicht unverschuldete Fälle, wie zum Beispiel Bescheide an Verstorbene, wo die Behörde vom Wegfall des (ursprünglichen) Abgabepflichtigen nicht Kenntnis erlangt hat; zwar bestünde wohl auch für die Bestimmung des korrekten Bescheidadressaten eine gesetzliche Ermittlungspflicht für das Finanzamt, dies ist aber wohl in Massenverfahren zu Recht unzumutbar. Verwundert darf man sein, wenn zum einen der Sachverhalt der Behörde vollständig bekannt ist und trotzdem offensichtliche -oder durch langjährige Rechtsprechung eigentlich klargestellte - Fehlbeurteilungen hinsichtlich des korrekten Bescheidadressaten immer wieder vorkommen.
Weitere Problematiken ergeben sich manchmal aus der Eigentümlichkeit der Abgabenbescheide, dass der Bescheidadressat, also jene Person, ‚der gegenüber die Behörde ...