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ÖBA 7, Juli 2018, Seite 457

Rundschreiben zu persönlichen Geschäften

Am veröffentlichte die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein aktualisiertes Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern mit Finanzinstrumenten. Mit dem vorliegenden Dokument wird das FMA-Rundschreiben zu persönlichen Geschäften von Mitarbeitern und Finanzinstrumenten vom an die Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes 2018 (WAG 2018) einschließlich der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 angepasst, wobei ausschließlich Verweisanpassungen vorgenommen werden und die Inhalte unverändert bleiben.

Das aktualisierte Rundschreiben dient Rechtsträgern im Sinne des § 26 Abs. 1 WAG 2018 als Orientierungshilfe und gibt einen Überblick über die zentralen Anforderungen zur Entsprechung der gesetzlichen Regelungen in Hinblick auf Feststellung und Überwachung von persönlichen Geschäften von relevanten Personen. Die im Rundschreiben enthaltenen Leitsätze geben die Aufsichtspraxis der FMA wieder und lassen sich in den folgenden wesentlichen Punkten zusammenfassen:

Der Kreis der relevanten Personen ist weit zu fassen;

die getroffenen Vorkehrungen sind schriftlich zu dokumentieren und haben auch Kontrollmaßnahmen zu umfassen;

eine Unterscheidung von In-house- oder Fremdbank-...

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