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SWK 10, 1. April 2001, Seite R 33

Abgabenhinterziehung

Die Beurteilung, ob eine Abgabe hinterzogen ist, setzt eine eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellung über die Abgabenhinterziehung voraus, worin die maßgebenden Hinterziehungskriterien von der Abgabenbehörde darzulegen sind. – (§ 74 Abs. 2 ZollR-DG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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