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bau aktuell 3, Mai 2022, Seite 104

Bauzinsen vs Verzugszinsen

Ganzheitlich betrachtet aus bauwirtschaftlicher und juristischer Sicht

Thomas Anderl, Michael Müller und Walter Reckerzügl

Bauzinsen waren in den letzten Jahren immer häufiger ein strittiges Thema bei der Abwicklung und Verhandlung von Mehrkostenforderungen. Ein in der Baubranche viel beachteter Aufsatz von Schopper hat die in diesem Zusammenhang strittigen Fragen noch weiter befeuert und bei jenen, die mit Mehrkostenforderungen und Forderungen auf erhöhte und/oder zusätzliche Bauzinsen beschäftigt sind, ordentliches Echo erzeugt. Der vorliegende Beitrag soll aber keine Replik auf Schopper darstellen, sondern zum einen das Thema der Bauzinsen mit allen relevanten juristischen und baubetriebswirtschaftlichen Grundlagen erörtern sowie zum anderen Fragen zur Verrechnung der Bauzinsen und ihrer Abgrenzung zu Verzugszinsen beantworten.

1. Was sind Bauzinsen?

Gemäß Punkt 5.5.1. der ÖNORM B 2061 sind unter den Bauzinsen die „Finanzierungskosten der Bauleistung“ zu verstehen. Während die frühere Ausgabe der ÖNORM B 2061 dem Begriff „Bauzinsen“ noch eine separate Definition unter Punkt 3.4. gewidmet hat, findet sich in der aktuellen Ausgabe keine explizite Begriffsdefinition mehr. Der Begriff wurde nun inhaltsgleich durch „Finanzierungskosten der Bauleistung“ ersetzt. Damit sind aber nach wie vor alle Kapitalkost...

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