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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite 70

KommSt: Bemessungsgrundlage

Die an aus dem Dienstverhältnis ausscheidende Dienstnehmer ausbezahlten Pensionsabfindungen gehören nicht zur Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer. - (§ 5 Abs. 2 lit. b KommStG 1993), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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