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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite R 67

Nachfeststellungsbescheide

Nachfeststellungsbescheide nach § 22 BewG können, anders als Fortschreibungsbescheide, gemäß § 21 BewG nicht zur Fehlerberichtigung herangezogen werden. - (§ 22 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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