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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite 67

Säumniszuschlag: Entrichtung

Nach der eindeutigen Bestimmung des letzten Satzes des § 218 Abs. 1 BAO steht ein Zahlungserleichterungsansuchen, das während der Nachfrist i. S. d. § 218 Abs. 2 BAO eingebracht wurde, der Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages nicht entgegen. - (§ 218 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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