Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 18, 20. Juni 2001, Seite 12

Miethäuser als Betriebsstätten

Miethäuser als Betriebsstätten (§ 9 KommStG)

Zwei räumlich getrennte Mietgebäude, bei denen jeweils ein Hausbesorger angestellt ist, stellen zwei getrennte Betriebsstätten dar. Hat der Unternehmer aber zwei Betriebsstätten, dann steht ihm der monatliche Freibetrag von 15.000 S nicht zu. Damit ist Kommunalsteuer zu entrichten ().

Daten werden geladen...