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SWK 18, 20. Juni 2001, Seite 11

Animateur

Animateur (§ 23, § 25 EStG)

Zeichen für eine Selbständigkeit einer Tätigkeit sind Abhängigkeit der Einnahmen vom persönlichen Einsatz, freie und selbstverantwortliche Arbeitszeitgestaltung, keine Verpflichtung zur persönlichen Dienstverrichtung und kein allgemeiner Anspruch auf Spesenersatz durch einen Dritten. Da bei Nichterbringung von Leistungen (z. B. bei Krankheit oder wenn mangels Auslastung des Hotels kein Unterhaltungsprogramm geboten wurde) kein Anspruch auf Entgelt bestand, wird die Tätigkeit als Werkvertrag gewertet ().

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