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SWK 7, 1. März 2001, Seite 4

Abzugssteuer bei Gestellung von Arbeitskräften

Abzugssteuer bei Gestellung von Arbeitskräften (§ 99 EStG)

Eine Gestellung von Arbeitskräften liegt vor, wenn ein Unternehmer seine Dienstnehmer einem anderen Unternehmer zur Verfügung stellt, ohne dass zwischen dem Gestellungsnehmer und den Arbeitnehmern des Gestellers ein Dienstverhältnis begründet wird. Hat bei einem Montageauftrag der Gesteller aber für einen bestimmten Erfolg einzustehen, dann liegt ein Werkvertrag über eine Montage vor, der nicht der Abzugssteuer unterliegt ().

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