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SWK 7, 1. März 2001, Seite 4

Auswärtiges Studium

Auswärtiges Studium (§ 34 Abs. 8 EStG)

Bei der Frage nach dem Einzugsbereich des Wohnortes sind nicht nur die Fahrtdauer, sondern auch die Wartezeiten etc. zu beachten. Daher kann der Pauschbetrag auch bei einem Schulbesuch bei einer Wegstrecke von nur 11 km zwischen Wohnung und Schule dann zustehen, wenn durch die Zurücklegung einer größeren Entfernung zum Bahnhof etc. lange Gehzeiten und entsprechende Wartezeiten auftreten ().

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