Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
E-Commerce-Gesetz in Begutachtung
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für E-Commerce in Österreich
Mit dem neuen österreichischen E-Commerce-Gesetzwird die vor etwa einem Jahr erlassene E-Commerce-Richtlinieumgesetzt. Hinsichtlich der Verantwortlichkeit bei Suchmaschinen und bei Hyperlinks wurden Regelungen getroffen, die über die Bestimmungen der E-Commerce- Richtlinie hinausgehen und Rechtssicherheit schaffen sollen.
Mit soll das neue E-Commerce-Gesetz (ECG) in Kraft treten. Demnächst wird dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das Gesetz übermittelt. Das ECG ist eine sehr exakte Umsetzung der E-Commerce-Richtlinie (EC-RL), über deren Bestimmungen es nur in einigen Punkten hinausgeht.
Die Kernbestimmungen des ECG betreffen:
• die Zulassungsfreiheit für Diensteanbieter (§ 5 ECG);
• allgemeine Informationspflichten von Diensteanbietern sowie Informationspflichten bei Vertragsabschlüssen und hinsichtlich Werbemaßnahmen (§§ 6, 7, 10 ECG);
• den Abschluss von Verträgen auf elektronischem Weg (§§ 10 ff. ECG);
• die Verantwortlichkeit von Providern, Suchmaschinenbetreibern und Linksetzern (§§ 14 ff. ECG) sowie
• das Herkunftslandprinzip für Diensteanbieter (§§ 21 ff. ECG).
§ 3 ECG enthält eine Reihe von Begriffsbestimmungen. So definiert § 3 Z 1 einen Dienst der Informationsgesellschaft als einen in der Regel gegen Entgelt elektronisch im Fernabsatz auf individuellen Abru...